Ver.di lässt den verkaufsoffenen Sonntag zum Ostermarkt am 7. April platzen. Ich, Claudia Rohrbach, habe mir in der Bürgerfragestunde des Stadtrates, am 27.03.19, Luft gemacht und der Stadt die Unterstützung der innerstädtischen Händler angeboten, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes vorzugehen. Für mich ist es unverständlich, dass von den vier angemeldeten verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr nun gerade der Ostermarkt untersagt wird. Endlich wird es wärmer und die Leute freuen sich am Wochenende durch die Stände zu bummeln. Natürlich genießt man da auch die Möglichkeit in den ansässigen Läden einzukaufen. Ohne Frage, ist Freizeit für alle Beschäftigten im Handel wichtig. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Händler in der Innenstadt immer darauf achten, dass alle Beschäftigten freie Ausgleichstage für ihren Einsatz am Sonntag erhalten. Aber diese Freizeit muss planbar sein und nicht durch ver.di im Eilverfahren und zu Lasten der Geschäfte verordnet. Ich spreche mich klar dafür aus, die aktuelle gesetzliche Regelung planbar umzusetzen, damit alle vier verkaufsoffenen Sonntage für Kunden und Händler entspannt zu erleben sind.

Hallescher Ostermarkt: Pro verkaufsoffenen Sonntag