Seit mehr als zweieinhalb Jahren prüft das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in einem Disziplinarverfahren gegen Halles parteilosen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand diverse Vorwürfe – bislang ohne ein Ergebnis, dennoch hält die Behörde an der vorläufigen Suspendierung des Oberbürgermeisters fest. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Vereins Hauptsache Halle, die am Donnerstag, 5. Oktober 2023, im Petitionsausschuss des Landtages von Sachsen- Anhalt beraten wurde.

Lothar Rochau, der die Petition für den Verein Hauptsache Halle im März 2023 eingereicht hat, findet im Ausschuss klare Worte: „Der Präsident, der das Disziplinarverfahren gegen den Oberbürgermeister betreibt, ist nicht in der Lage, das Verfahren fair und unbeeinflusst zu Ende zu führen. Der Präsident hat bereits mehrere Strafverfahren gegen den Oberbürgermeister eingeleitet und ist rechtskräftig unterlegen, unter anderem mit der Einstellung von 4 Mitarbeitern sowie vorzeitigen Corona-Impfungen und der Fälschung von Unterlagen.“ Am 5. Oktober 2023 scheiterte das Landesverwaltungsamt mit einer Schadenersatzforderung über rund 32.000 Euro gegen den Oberbürgermeister: Das Verwaltungsgericht Halle hob den entsprechenden Bescheid auf.

Lothar Rochau unterbreitet daher einen Vorschlag: „Das Ministerium des Innern wird aufgefordert, das Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand einzustellen, verbunden mit der sofortigen Rückkehr ins Amt.“

Johannes Menke, der den Verein als Stadtrat (Fraktion Hauptsache Halle) in den Magdeburger Landtag begleitet hat, sagt: „Wenn ein gewählter Oberbürgermeister solch einem Verfolgungseifer ausgesetzt ist und an der Ausübung seines Amtes gehindert wird, beginnen Wählerinnen und Wähler, an der Demokratie zu zweifeln.“ In Richtung der Ausschussmitglieder sagte Johannes Menke: „Und wenn Zweifel an der Demokratie aufkommen, sollten Sie sich Sorgen machen.“

Der hallesche CDU-Abgeordnete Christian Albrecht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye (CDU), voreingenommen prüft und das Verfahren verschleppt. Nach 30-minütiger Beratung schlug Christian Albrecht vor, die Entscheidung über die Petition bis zum Ende der gerichtlichen Verfahren zu vertagen. Die CDU-Abgeordnete Angela Gorr aus Wernigerode wies die Petenten abschließend auf die Gewaltenteilung hin; es bestehe kein Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen. Auch könne sie keine Demokratieverdrossenheit feststellen.

Dass sich der Petitionsausschuss erst nach den gerichtlichen Entscheidungen wieder mit der Beschwerde befassen will, hält Johannes Menke für Augenwischerei. „Dann hat sich die Petition von selbst erledigt. Die Arbeit des Ausschusses ist damit sinnlos“, so Johannes Menke. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass gerade keine Gewaltenteilung zwischen Innenministerium und Landesverwaltungsamt besteht.

Hintergrund:

Bis heute hat das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt nicht benannt, gegen welche Rechtsnormen Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand verstoßen haben soll. Die vom Landesverwaltungsamt erhobenen Vorwürfe auch im Disziplinarverfahren zu vorzeitigen Corona- Impfungen und Fälschen von Unterlagen wurden vom Landgericht Halle und vom Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen.

OB-Suspendierung: Petitionsausschuss des Landtages will Thema aussitzen